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veröffentlicht am 15.07.2020
BEFRISTETE ABSENKUNG DES ALLGEMEINEN UND DES ERMÄßIGTEN UMSATZSTEUERSATZES
Ein Muss für alle Vereinsmitarbeiter*innen zum kostenlosen Download
Durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz werden seit 1. Juli und bis zum 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Was Sie nun als Sportverein beachten müssen, haben wir Ihnen in einer Broschüre zusammengestellt, die kostenlos zum Download bereitsteht
Zur kostenlosen Broschüre |