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veröffentlicht am 25.11.2015

Mindestlohn: Landessportbund Hessen fordert klare Regeln für Vereine

Müller: „Begriff Ehrenamt muss gesetzlich definiert werden“

Mindestlohn: Landessportbund Hessen fordert klare Regeln für Vereine
„Der Sport lebt von ehrenamtlichem Engagement, das manchmal auch mit einer geringen Bezahlung anerkannt wird. Und genau hier braucht es nachvollziehbare Richtlinien, wann die Mindestlohnregelung anzuwenden ist.“ Mit dieser deutlichen Forderung wendet sich Dr. Rolf Müller, Präsident  des Landessportbundes Hessen (lsb h), an die Bundesregierung.
Laut Müller ist es „dringend notwendig, den Begriff, Ehrenamt‘ gesetzlich klar zu definieren“. Ob diese Definition im Gesetzestext selbst oder, wie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales favorisiert, im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgenommen wird, spielt laut dem lsb h-Präsidenten eine untergeordnete Rolle. „Wichtig ist, dass schnell Klarheit geschaffen wird, wann jemand ehrenamtlich tätig und damit von der Lohnuntergrenze ausgenommen ist“, so Müller.
Er hat wenig Verständnis dafür, dass das Ministerium das Thema – mit Verweis auf die alles überlagernde Flüchtlingsproblematik – derzeit nachrangig behandelt. „Gerade über den Sport kann die Integration von Flüchtlingen gelingen. Dafür brauchen unsere Vereine neben Geld und Zeit auch ehrenamtliche Helfer, die zum Teil mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden“, sagt Müller. Auch bei diesen Ehrenamtlichen stelle sich die Frage, ob Mindestlohn zu zahlen sei. „Klare Regeln für den Mindestlohn im Ehrenamt sind also nicht nur generell nötig. Sie helfen auch dabei, Kapazitäten von bürokratischen Aufgaben hin zur Integrationsarbeit zu verlagern.“
Der Landessportbund-Präsident monierte bereits im Juli, die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles getroffenen Aussagen seien unklar: Im Februar hatte sie erklärt, es müsse kein Mindestlohn gezahlt werden, wenn „nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks“ im Vordergrund steht. „Dieses Versprechen ist zwar erfreulich, hat aber keinerlei Rechtssicherheit geschaffen“, so Müller. „Denn wer kann überprüfen, aus welchen Gründen sich jemand im Verein engagiert?“, fragt er. Es müsse sich erst noch zeigen, ob die von der Arbeitsministerin zugesicherte Ausnahme auch vor Gericht Bestand habe.
Aus zahlreichen Anrufen weiß der Landessportbund-Präsident, dass aufgrund der unklaren Rechtslage unter den Vereinsverantwortlichen die Angst vor Haftung umgeht. In Kombination mit der generell zunehmenden Bürokratisierung werde es deshalb immer schwerer, Mitglieder für die Arbeit im Vereinsvorstand zu gewinnen. Deshalb gelte: „Wenn unsere Vereine ihre zahlreichen gesellschaftlichen Aufgaben weiter erfüllen sollen, muss die Politik schnell tätig werden“, so Müller abschließend.
 
 
 
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