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Sehr geehrte Damen und Herren,

Hier sehen Sie wichtige Seminare für Ihren Verein im November 2016 und eine Info der ARAG Versicherung

INHALTE DES NEWSLETTERS

 

Zukunft sichern - Motivation zur Mitarbeit in modernem Sportverein

Ort: Niederstedter Str. 12a, 61440 Oberursel (OT Oberstedten)
Kategorie: Aus-, Fort- und Weiterbildung regional
Zeitraum: am 13.11.2016 10:00h-17:00h

Ansätze und Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Ehrenamts- und Engagement-Strategie - Workshop
 
Veranstaltungs-Nr. (intern): 1311/2016
Dauer: 8 LE (VM-Lizenz)
Referentin: Daniela Herrlich (Vereinsberaterteam lsbh)                                                                                                                                                                                  
Die Sportvereine stehen vor einer großen Herausforderung: Es wird immer schwieriger, Mitarbeiter/innen im Verein - speziell für die Arbeit im Vorstand - zu finden. Viele Posten bleiben unbesetzt und/oder die Aufgaben müssen von anderen mit übernommen werden. Frustration, Unzufriedenheit und Überbelastung können die Folge sein. Das Vereinsklima wird schlechter und damit sinkt auch die Attraktivität des Ehrenamts und die Motivation potenzieller Kandidaten für die Übernahme von Verantwortung für dringend zu erledigende Aufgaben. 

Jeder Verein ist anders und braucht seine eigenen Ansätze, aber es gibt grundsätzliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Ehrenamts- / Engagement – Strategie. In diesem Workshop für Vereinsvertreter/innen geht es um die Erkundung von Motiven und Bedürfnissen zur Übernahme von engagierter Vereinsarbeit, um Vereinskultur und die Haltung der Verantwortlichen. Aufgaben- und Rollendefinition der zu besetzenden Positionen sind notwendig. Darauf aufbauende geplante zielgruppenspezifische und direkte Ansprache der potenziellen Ehrenamtlichen ist eine erfolgversprechende Methode. Erfolgreiche Modelle werden vorgestellt, im gemeinsamen Dialog werden Maßnahmenschwerpunkte herausgearbeitet. Auf jeden Fall nimmt jeder Verein wertvolle Anregungen und Praxistipps mit. 
Inhalte:
  • Bedarfs- und Bestandsanalyse
  • Rahmenmodell zum Freiwilligen-Management
  • Erwartungen und Motive der Vereine
  • Erwartungen und Motive der potenziellen Mitarbeiter/innen
  • Das ‚neue‘ Ehrenamt
  • Erfolgreiche Modelle
  • Erarbeitung vereinsbezogener Maßnahmen

Zielgruppe: Vereinsvorstände, Vereinsmanager, Interessierte
Gebühr: 60,00 Euro inkl. Teilnahmebescheinigung, Verpflegung (wird nach bestätigter Teilnahme zurückerstattet)
Anmeldung: info@sk-ht.de oder Fax 06171 923216 (Sportkreis Hochtaunus e. V.)


Bitte beachten Sie unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Erste Hilfe mit Schwerpunkt Sport

Ort: Sportkreis Hochtaunus, Marxstraße 20, 61440 Oberursel
Kategorie: Aus-, Fort- und Weiterbildung regional
Zeitraum: am 19.11.2016 09:00h-17:00h

                                    
Anmeldung per Email: info@sk-ht.de oder per Fax: 06171-923216 - begrenzte Plätze
 
   Erste Hilfe mit Schwerpunkt Sport
                                                                      
Lehrgangs - Nr. 1911/2016
Tage: Samstag, 19. November 2016
 
Beginn: 09.00 Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Teilnahmegebühr: € 20,00 inkl. Getränke und Mittagssnack, vor Ort zahlbar
Wo: Sportkreis Hochtaunus, Marxstraße 20,
61440 Oberursel
 
Zielgruppe: Übungsleiter/innen, Vereinsmitarbeiter/innen Trainer/innen, Jugendleiter/innen, Interessierte und Lehrer
(8 Std. werden zur ÜL - Lizenzverlängerung anerkannt)
 
Referenten:
 
Leitung:
 
DRK Hochtaunus
 
Kirsten Klatt
Thema:
 

 
 
 
Seminarinhalte:
 
  • Notruf
  • Auffinden einer Person
  • Bewusstsein, Bewusstlosigkeit
  • Atemstillstand
  • Herz Kreislauf Stillstand
  • Herz Lungen Wiederbelebung
  • Wunden und Verbände
  • Umgang mit Sportverletzungen, Zerrungen, Stauchungen
  • Knochenbrüche
 

Recht: Verkehrssicherungspflicht im Herbst

Herbstzeit – Laubzeit – Räumzeit

Wer haftet für Sach- und Personenschäden, die sich daraus ergeben können, dass die Blättermasse nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt wird?

Grundsätzlich liegt die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ bei Städten und Gemeinden. In der Regel wird die Pflicht aber auf die Grundstückseigentümer und von diesen wiederum auf die Mieter übertragen. Dabei muss nicht nur Laub von eigenen Bäumen entfernt werden, sondern auch wenn es von Nachbarbäumen auf den zu räumenden Bereich gefallen ist. Oft sind damit auch die Vereine in der Pflicht.

Wie oft muss gefegt werden?

Sicher muss nicht jedes Blatt sofort entfernt werden, dennoch sollte die Pflicht ernst genommen und befolgt werden. Als Faustregel gilt: je größer die Menge an Laub, umso höher die Pflicht zur zeitigen Beseitigung. Was die Zeiten angeht, kann man sich grob an denen der Winterdienste orientieren, d.h. in der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende erst ab 9 Uhr. Beim Einsatz von Laubbläsern ist auf die Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr zu achten.

Kann man selbst der Verpflichtung nicht nachkommen, weil man z.B. im Urlaub oder sonst irgendwie verhindert ist, muss man für eine geeignete, verantwortungsbewusste Vertretung Sorge tragen.

Wohin mit dem Laub?

Das Laub darf nicht einfach in den Rinnstein gefegt oder gepustet werden. Viele Gemeinden stellen – oft auch kostenfrei - Biotonnen oder Papiersäcke zum Sammeln zur Verfügung.

Wer haftet, wenn trotzdem was passiert?

Stürzt dennoch jemand auf dem Grundstück, ist der Eigentümer, für den Fall, dass die Pflichten nicht übertragen wurden, grundsätzlich im Rahmen einer Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung abgesichert.

Für Vereine und Verbände, die über den lsb h bei der ARAG Sportversicherung versichert sind, greift für solche Fälle die Sport-Haftpflichtversicherung.

Die Sport-Haftpflichtversicherung setzt sich im versicherten Schadenfall mit den geforderten Schadensersatzansprüchen vom Geschädigten für den Verband/Verein auseinander. Dazu gehört zunächst die Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Berechtigter Schadensersatz wird geleistet und unberechtigte Schadensersatzansprüche werden abgewehrt. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt die Sport-Haftpflichtversicherung den Prozess und trägt die anfallenden Kosten.
Quelle: aragvid

Fragen zum Sportversicherungsvertrag und zu den Zusatzversicherungen beantwortet Ihnen das zuständige Versicherungsbüro (Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt) des lsb h jederzeit gerne.
Herr Pirmann, E-Mail: Horst.Pirmann(at)arag.de, Telefon: 069/6789-252
Frau Schülzgen, E-Mail: Ursula.Schuelzgen(at)arag.de, Telefon: 069/6789-315


 

Sportkreis Hochtaunus e.V.
Marxstraße 20 - 61440 Oberursel (Taunus)
Tel.: 06171 923215

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E-Mail: info@sk-ht.de

Verantwortlicher 1. Vorsitzender: Herr Norbert Möller

Eingetragen beim Registergericht Bad Homburg - Registernummer 1854

Öffnungszeiten Service-Stelle Sport:
Montag 08:00 - 12:30 und 13:00 - 16:30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag geschlossen
   

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