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Sehr geehrte Damen und Herren,

INHALTE DES NEWSLETTERS

 

13. Integrativer Zimmersmühlenlauf der Oberurseler Werkstätten


Ausschreibung 13. Zimmersmühlenlauf

Wie schon im vergangenen Jahr veranstalten die Oberurseler Werkstätten am 30.08.2018 mit Start um 18.00 Uhr den 13. Integrativen Zimmersmühlenlauf.
Der Sportkreis Hochtaunus e.V. ist mit einem Informationstand zum Thema Inklusion (Annegret Müller) und Sportabzeichen (Peter Kohl) vertreten.
Folgende Laufstrecken sind vorgesehen:

Hauptlauf für Jedermann/Jederfrau 6,0 Kilometer (4 x 1,5 km)
Integrationslauf für Menschen mit Handicap 1,5 Kilometer (1 x 1,5 Kilometer)
Nordic-Walking 3,0 Kilometer (2 x 1,5 km)
Start und Ziel Oberurselser Straße 86-88
Streckenführung Oberurseler Straße, Ludwig-Erhard-Straße, Zimmersmühlenweg, Oberurseler Straße, etc.
Startgeld: 8,-- Euro pro LäuferIn
Anmeldeschluss 24.08.18
 

Nach dem Lauf freuen wir uns auf ein "Come Together" auf dem Werkstättengelände Oberurseler Straße 86-88!

Der Reinerlös der Veranstaltung kommt den Oberurseler Werkstätten zu Gute.

Veranstalter: Oberurseler Werkstätten, Oberurseler Str. 86-88, 61440 Oberursel
Haftung: Die Oberurseler Werkstätten übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstahl usw.
  Schirmherrschaft: Bürgermeister Hans-Georg Brum, Oberursel https://www.zimmersmuehlenlauf.de/

Fördermittel für Vereine

Wir freuen uns folgenden Vereinen, einen Förderbscheid für bewilligte Maßnahmen, durch einen Besuch eines Sportkreis Vorstandsmitglieds zu überreichen.

Turnverein Oberstedten 1887 e.V.                        1.352,18 Euro
Tennisclub 89 Oberstedten e.V.                            2.696,00 Euro
Sportgemeinschaft 1862 Anspach e.V.                    701,28 Euro
Turngemeinde 1902 Wernborn e.V.                       2.789,00 Euro
Leichtathletik-Club Steinbach/TS. e.V.                  1.740,08 Euro    
 

Auch Sportvereine sollten Wasser sparen

Landessportbund Hessen e.V. bittet:

Auch Sportvereine sollten Wasser sparen

 Vor dem Hintergrund der anhaltenden Hitzeperiode und der mancherorts einsetzenden Trinkwasserknappheit bittet der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) seine Sportvereine, wertvolles Trinkwasser zu sparen. „Vereine, die ein Vereinsheim oder eine Sporthalle unterhalten oder nutzen, haben dazu viele Möglichkeiten“, so lsb h-Vizepräsident Rolf Hocke. Beispielsweise könnten Sportlerinnen und Sportler ihre Duschzeiten anpassen. Gleiches gelte für die Laufzeiten anderer Trinkwasserverbrauchsstellen.
Im Fokus müsse auch die Bewässerung von Vereinsanlagen stehen. Insbesondere bei der Bewässerung von Sportplätzen mit Trinkwasser, so Hocke, sollte auf die Nachtstunden ausgewichen werden, um die Verdunstung zu reduzieren. Zudem sollte nur so lange bewässert werden, wie unbedingt nötig. Der Vizepräsident: „Im Sinne unserer Umwelt bitte ich die Vereinsverantwortlichen hier um erhöhte Sensibilität.“
Gleichzeitig weist Rolf Hocke auf die erfolgreiche „Öko-Check-Beratung“ des Landessportbundes hin. Hier untersucht ein speziell ausgebildeter lsb h-Mitarbeiter Vereinsanlagen auf Optimierungsmöglichkeiten in Sachen Energie- und Ressourcenverbrauch. Ein Punkt innerhalb der Beratung ist das Thema „Wasser sparen“. Hocke: „Unser Mitarbeiter gibt auch in diesem Bereich wertvolle Tipps zur Optimierung.“ Und wenn sich ein Verein nach der Beratung beispielsweise zum Einbau wassersparender Armaturen, Duschköpfe oder neuer Systeme für Toilettenspülkästen entschließe, „kann das sogar vom Landessportbund bezuschusst werden“, so Hocke.
Vereine, die Interesse an einer Öko-Check-Beratung haben, können sich unter der Rufnummer 069 6789-330 an Matthias Schwing wenden. Die E-Mail-Adresse lautet mschwing@lsbh.de.

Pressemitteilung: Landessportbund Hessen e.V.

Inklusives Spiel- und Sportfest

AUSSCHREIBUNG
Inklusives Spiel- und Sportfest für Menschen mit und ohne Behinderung in Bad Homburg am Samstag, den 27. Oktober 2018
Ausrichter: VSG Bad Homburg gemeinsam mit Hessischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V. (HBRS) und Sportkreis Hochtaunus.
Veranstaltungsort: Wingert Sporthalle, Seulberger Str. 79, Bad Homburg
Termin: Samstag, 27. Oktober 2018
Beginn: 11:00 Uhr
Ende: ca. 17:00 Uhr
Ziel: Die Teilnehmer durchlaufen das Spiel- und Sportfest und absolvieren verschiedene Sport- und/oder Spielstationen.
Teilnehmer: Alle Menschen mit und ohne Behinderung aus Vereinen und Werkstätten
Sportliche Leitung: VSG Bad Homburg und HBRS
Meldeschluss: Mitwoch, 10. Oktober 2018
Meldungen durch angefügtes Anmeldeformular schriftlich an Verein für Sport und Gesundheit Bad Homburg v.d.Höhe e.V., Stierstädter Str. 1, 61350 Bad Homburg
E-Mail: vsg-in-bad-homburg@online.de
Fahrtkosten: Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Anfahrt: Eine direkte Anfahrt zum Veranstaltungsort ist möglich, Parkplätze sind vorhanden
Verpflegung Getränke und Snacks können zu ortsüblichen Preisen erworben werden Haftung Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstahl und Schäden jeglicher Art.
Teilnehmerbedingungen:
- Der Start erfolgt auf eigene Gefahr und ohne Regressansprüche.
- Die Angaben zu Anrede, Name, Vorname, Verein, Schule sowie die Platzierung und Ergebnisse dürfen in elektronischen und Print-Medien veröffentlicht werden.
- Der Veranstalter ist berechtigt in Fällen von höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In solchen Fällen besteht keine Schadenersatz– oder Erstattungspflicht des Veranstalters gegenüber des Teilnehmers.
- Der zu Teilnehmende ist damit einverstanden, dass die bei seiner/ihrer Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und/oder Interviews ohne Vergütungsanspruch seiner/ihrerseits genutzt werden dürfen und stimmt der Veröffentlichung zu.
- Die maximale Teilnehmerzahl der Veranstaltung wird auf 120 Teilnehmer
begrenzt.
Für die Teilnahme zählt das Eingangsdatum der Meldung an den Verein für
Sport und Gesundheit Bad Homburg v.d.Höhe e.V., Stierstädter Str. 1, 61350 Bad Homburg

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Veranstaltungen im Verein

Veranstaltungen im Verein

Das Budget im Blick behalten

Veranstaltungen: Das Budget im Blick behalten

Immer wieder kommt es vor, dass Vereine Veranstaltungen planen und danach vor einem finanziellen Scherbenhaufen stehen. Die Budgetplanung war nicht korrekt. In diesem Beitrag weisen wir auf die wichtigsten Punkte hin, die bei einer Budgetplanung beachtet werden müssen.

Realismus plus Zuschlag

Machen Sie sich bei der Kostenplanung einer Veranstaltung nichts vor. Alle Zahlen innerhalb einer Budgetplanung sollten belegt sein. Beim Schätzen der Kosten hat man sich schon zu oft vertan – und hinterher große Probleme bei der Zahlungsabwicklung gehabt. Holen Sie deshalb für alle Posten Angebote ein.

Möglichst detailliert

Bilden Sie keine großen Sammelposten, sondern ermitteln Sie die Kosten so genau wie möglich. Wenn Sie beispielsweise Künstler engagieren, sollten Sie keinen Posten „Künstlerkosten“ anlegen. Splitten Sie die Künstlerkosten noch einmal auf in
•    Gage/Honorar
•    Reisespesen, Verpflegung, Übernachtung
•    GEMA-Kosten
•    Beiträge zur Künstlersozialkasse
•    Eventuelle Kosten für Begleitpersonal

Auch beim Verkauf von Lebensmitteln (heiße Würstchen oder Ähnliches) werden gerne die „Kleinigkeiten“ übersehen. An die Kosten für Würstchen und Toastbrot oder Brötchen wird noch gedacht. Aber der Senf oder Ketchup wird vernachlässigt. Und an Pappteller, Plastikgeschirr usw. wird gar nicht gedacht. Schließlich wird die zu zahlende Umsatzsteuer nicht beachtet und auch eventuelle Kosten für die Genehmigung des Verkaufs.

Hinweis
Wenn Ihr Verein eine größere Veranstaltung plant, sollten Sie darauf achten, dass die Einnahmegrenze von 35.000 Euro im Jahr nicht überschritten wird, da ansonsten die Steuerermäßigung bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer entfällt.

Puffer einbauen

Je gröber die Planung, umso größer der Puffer. Die von uns genannten 10 Prozent beziehen sich auf eine detaillierte Planung. Stellen Sie erste Überlegungen an und überschlagen Sie die Kosten im Kopf. Sie sollten ruhig 1/3 bis 1/2 der überschlagenen Kosten hinzurechnen.

Fixe und variable Kosten

Unterscheiden Sie zwischen den Fixkosten und den variablen Kosten. Die Fixkosten stehen in ihrer Höhe fest. Hier besteht keine Möglichkeit, dass sich diese Kosten ändern. Dazu gehören beispielsweise Gebühren für Genehmigungen, Mieten für Ton und Licht usw. Auf der anderen Seite gibt es variable Kosten, die sich verändern können. Wenn Ihre Kalkulation also ins Minus rutscht, sollten Sie Ihren Blick auf die variablen Kosten werfen.

Praxis-Tipp

Gestalten Sie die Verträge mit Lieferanten möglichst so, dass Sie entweder Ware auf Kommission nehmen oder aber die Abnahmemengen auch noch kurzfristig in einem abgestimmten Rahmen ändern können.

Die indirekten Kosten nicht vergessen

Bei der Kostenkalkulation werden oft die indirekten Kosten nicht berücksichtigt. Indirekte Kosten sind beispielsweise die Kosten für hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins. Da der Mitarbeiter auch ohne Veranstaltung sein Gehalt bezogen hätte, wird dieser Posten bei der Veranstaltungskalkulation häufig vernachlässigt. Wer aber ein realistisches Bild seiner Einnahmen und Ausgaben haben will, muss auch diese Kosten erfassen.

Hinweis
Bei Veranstaltungen handelt es sich oftmals um Arbeitszeiten außerhalb des Hauptvertrages. Klären Sie im Vorfeld, ob Sie arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite sind.

Versicherung im Blick

Auch hier können für die Vereins-Veranstaltung Kosten anfallen, die gerne übersehen werden. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, wie es um die Veranstalterhaftpflicht oder Nichtmitgliederversicherung gestellt ist und was Sie hier an Budget einrechnen müssen.

Die Kostenkalkulation als Begleiter

Die Kostenkalkulation sollte während der Vorbereitung und Durchführung Ihr ständiger Begleiter sein. Liegen die Kosten unter den kalkulierten Ausgaben, erhöht sich ihr Puffer. Sie sollten jetzt nicht darüber nachdenken, ob man beispielsweise den Etat für die Werbung anheben könnte. Sind die Kosten geringer, kann sich die Vereinskasse freuen. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die kalkulierten Ausgaben, sollten Sie prüfen, woran das liegt. Haben Sie den Betrag zu gering angesetzt, ist dies kein Problem – Sie haben ja noch Ihren Puffer. Wurde zu teuer eingekauft, sollten Sie versuchen, das Geschäft rückgängig zu machen und günstiger einzukaufen.

Quelle: Helmut Fischer, veröffentlicht auf www.verein-aktuell.de

 

Sportkreis Hochtaunus e.V.
Marxstraße 20 - 61440 Oberursel (Taunus)
Tel.: 06171 923215

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E-Mail: info@sk-ht.de

Verantwortlicher 1. Vorsitzender: Herr Norbert Möller

Eingetragen beim Registergericht Bad Homburg - Registernummer 1854

Öffnungszeiten Service-Stelle Sport:
Montag 08:00 - 12:30 und 13:00 - 16:30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag geschlossen
   

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