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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 

Medizinische Erst- und Notfallversorgung beim Sport

Ob in der Halle oder im Freien bei allen Veranstaltungen, beim Training, bei Wettkämpfen, selbst bei Vereinsfeiern muss eine Erst und Notfallversorgung für die Teilnehmer gewährleistet sein. Auch die Möglichkeit eines schnellen Transports in ein Krankenhaus muss sichergestellt werden.
Die Verantwortung für die optimale medizinische Versorgung bei Notfällen aller Art liegt beim Ausrichter der Veranstaltung.
Ob Sonnenstich, Verletzungen, Herzinfarkt oder Schlaganfall in den meisten Fällen sind die ersten Minuten nach dem Notfall die entscheidenden.
Schnelle Hilfe kann Leben retten und oft auch die Chancen auf vollständige Wiederherstellung des Patienten begünstigen.
 
Umfang und Organisation der Notfallausstattung richtet sich nicht zuletzt nach der Gefahrenträchtigkeit der Sportart, der Größe der Veranstaltung und nach den örtlichen Gegebenheiten.
 Anweisungen von Sanitätern und/oder Ärzten ist unbedingt Folge zu leisten, die Sicherheitsvorschriften und Auflagen sind genau zu beachten.
Idealerweise sind mindestens ein Notarzt und je nach Größe der Veranstaltung eine angemessene Zahl an Sanitätern und Ersthelfern anwesend.
 Als Richtschnurgelten die folgenden Empfehlungen:
  1. Stimmen Sie die Planung im Vorfeld mit den örtlichen Rettungsdiensten ab und lassen Sie sich beraten.
  2. Sorgen Sie für ausreichende Beschilderung und Hinweise auf Notfallwege, Ersthelfer, Notrufnummern und Behandlungsräume.
  3. Innerhalb weniger Minuten muss ein Arzt beim Patienten sein. Dazu kann man entweder einen Arzt beauftragen oder vor der Veranstaltung eine Absprache mit dem Rettungsdienst treffen.
  4. Die Präsenz von Sanitätspersonal ist in der Regel erforderlich. Machen Sie sich rechtzeitig mit etwaigen Auflagen der Behörden vertraut und halten Sie diese ein.
  5. Ersthelfer müssen in ausreichender Zahl anwesend und als solche deutlich erkennbar an Wegstrecken und Stationen positioniert sein. Insbesondere bei Laufveranstaltungen und anderen aeroben Sportarten müssen Defibrillatoren vorhanden sowie Ersthelfer erreichbar sein, die sich mit der Anwendung auskennen.
  6. Am besten statten Sie einen geeigneten Raum zur Sofortversorgung mit Decken, Medikamenten, Verbandsmaterial aus. Sinn macht auch die Bereitstellung einer Zahnrettungsbox.
    Je nach Art der Veranstaltung existiert ein unterschiedlicher Bedarf. Stimmen Sie Personal und Material auf die Sportart, die Größe der Veranstaltung, die Teilnehmerzahl, das Alter der Teilnehmer und die speziellen örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten ab.
    Quelle: arag.vid 05/2015
 

Fachübergreifende Fortbildung

Datenschutz im Verein - Ausbildung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten im Verein -


Termin:
Samstag, 25. Juni 2016

Ort/Uhrzeit:
Bildungsstätte Steinbach, Waldstr. 31, 61449 Steinbach ;
10.00 bis 17.00 Uhr - Anreise bis 9.45 Uhr

Zielgruppe:
Vereinsverantwortliche, Interessierte

Inhalt:
Datenmissbrauch und Datenklau – so lauten die Schlagworte in der öffent-lichen Diskussion, wenn der Datenschutz versagt hat. Ein Thema auch für Vereine! Denn im Rahmen der Vereinsverwaltung muss das Bundesdaten-schutzgesetz beachtet werden. § 4f Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn in der Regel mehr als 9 Personen ständig mit Datenverarbeitung beschäftigt sind. Dies gilt auch für den Verein. Es gibt auch genug andere Gründe für diese Leistung des Vereins, selbst wenn die gesetzliche Pflicht (noch) nicht besteht! Was bedeutet Datenschutz für die Vereinspraxis? Welche Mitgliedsdaten dürfen erhoben und verarbeitet werden? Ist es erlaubt, persönliche Daten an andere weiterzuleiten? Was muss hierbei ggf. beachtet werden? Was ist bei der Gestaltung der Homepage zu berücksichtigen?
Haftet der Vorstand für Datenmissbrauch? Welche Anforderungen sind an den Datenschutzbeauftragten zu stellen?
Das Seminar vermittelt das für Datenschutzbeauftragte notwendige rechtliche Wissen. Sie erhalten zum Abschluss ein offizielles Zertifikat 'Datenschutzbeauftragter im Verein', das die Voraussetzung zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten als Verantwortliche im Verein ist

Referent/in:
Dr. Frank Weller, Rechtsanwalt, Datenschutzexperte und Vorsitzender des Landesausschuss für Recht, Steuern und Versicherung des lsb Hessen.

Gebühr:
50,00 EUR für Mitglieder eines Sportvereins gegen Nachweis; 65,00 EUR für sonstige Interessierte. Die Gebühr beinhaltet Verpflegung. Die Teilnahmegebühr ist zahlbar direkt nach Erhalt der Teilnahme-bestätigung

Anmeldung:
Ausschließlich per E-Mail an Sabine Frank: Frank@sk-mtk.de

Meldeschluss: spätestens 11.5.2016

Bemerkungen:
Die Maßnahme wird von den meisten Verbänden mit 8 UE zur Lizenzverlängerung für die 1. und 2. Lizenzstufe anerkannt.

Ein kostenfreier Rücktritt von der Veranstaltung ist bis 11.5.2016 möglich; danach nur, wenn ein Ersatz-Teilnehmer gefunden wird.
 

Aktion „KidsGoSports“ von Mainova Sport Rhein-Main

Der Sportkreis Hochtaunus ist bereits mit vielen Angeboten der Vereine aus dem Hochtaunuskreis vertreten und unterstützt dies Aktionen.

Nutzen sie als Verein die Möglichkeit ihre Vereinsangebote einem größeren Kreis anzubieten.

Die Aktion „KidsGoSports“ läuft seit dem 1. April 2016. Bis Ende Mai können interessierte Kinder an den Kursen teilnehmen. Die Vereine haben noch die Möglichkeit, ihre Kurse über unser Anmeldeformular: mainova-sport.de/anmeldeformular einzustellen.

Liebe Vereinsvertreterinnen, liebe Vereinsvertreter,
 
seit dem 1. April 2016 läuft die Aktion „KidsGoSports“ von Mainova Sport Rhein-Main. Wir danken für die bereits tollen und zahlreich registrierten Schnupperkurse und möchten Sie aufrufen unseren Kindern im Rhein-Main Gebiet weitere Schnupperangebote zu bieten und auf unserem Sportportal einzutragen.
 
Nutzen Sie die Chance unsere Kleinen für den Vereinssport zu begeistern und tragen sie noch bis zum 30. April über das Formular unter diesem Link:  mainova-sport.de/anmeldeformular weitere Schnupperkurse aus Ihrem Sportangebot ein. Die bereits vorhandenen Schnupperkurse für Kinder wurden freigeschaltet und sind auf unserer Homepage sichtbar.
 
Sprechen Sie mit Ihrem Angebot besonders unsere Kleinen an, die noch auf der Suche nach Ihrer Sportart sind oder neue interessante Sportarten kennenlernen möchten. Die Kurse werden von uns geprüft und stehen dann für alle sportinteressierten Kinder zur Anmeldung auf www.mainova-sport.de/schnupperkurse bereit. Ihre Angebote finden idealerweise im genannten Aktionszeitraum statt.
 
Übrigens: Mainova Sport Rhein-Main bietet Ihnen ganzjährig die Möglichkeit, Kursangebote, dauerhafte Trainingsangebote und Sportveranstaltungen zu bewerben. Zeigen Sie den Sportinteressierten aus Rhein-Main Ihr Angebot! Bei Fragen zum Sportportal stehen wir gerne zur Verfügung.

 
 
 

Sportkreis Hochtaunus e.V.
Marxstraße 20 - 61440 Oberursel (Taunus)
Tel.: 06171 923215

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E-Mail: info@sk-ht.de

Verantwortlicher 1. Vorsitzender: Herr Norbert Möller

Eingetragen beim Registergericht Bad Homburg - Registernummer 1854

Öffnungszeiten Service-Stelle Sport:
Montag 08:00 - 12:30 und 13:00 - 16:30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag geschlossen
   

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