Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäfts-und Teilnahmebedingungen
für Bildungsmaßnahmen und andere Veranstaltungen
des Sportkreises Hochtaunus e. V.


Stand: 1. Februar 2016
 

Anmeldung, ermäßigte Teilnahmegebühr für Mitglieder

Die Anmeldung muss schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder als online-Anmeldung über die Homepage des Sportkreises, des Bildungswerks des Landessportbundes Hessen e. V. (www.sport-erlebnisse.de) oder der Sportjugend Hessen (www.sportjugend-hessen.de) erfolgen. Gegebenenfalls ist eine Anmeldung über Portale kooperierender Partner in gleicher Form möglich. Mit Eingang der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter wird der Vertrag verbindlich. Der/die Teilnehmer/in (weiter nur: der Teilnehmer) erhalten ca. 2 Wochen vor Kursbeginn (zeitnah bei späteren Anmeldungen) eine schriftliche Einladung mit Informationen zum Inhalt, Zeitangaben und einem Anfahrtshinweis zum Veranstaltungsort.
Die Verbindlichkeit des Vertrages erlischt erst durch eine schriftlich mitgeteilte Aufnahme in die Warteliste oder schriftliche Absage der Veranstaltung seitens des Veranstalters.
Für die Gewährleistung der ermäßigten Gebühren für die Vereinsmitglieder ist die Mitgliedschaft in einem Sportverein, bzw. bei kooperierendem Partner zum Zeitpunkt der Anmeldung entscheidend. Der Sportkreis behält sich vor, einen geeigneten Nachweis vom Teilnehmer zu verlangen.
 

Gebühren und Zahlungsbedingungen

Die Überweisung der Teilnahmegebühr ist bis drei Wochen vor Kursbeginn fällig. Barzahlungen gelten als eingegangen, wenn Sie von dem Veranstalter mit Unterschrift und Stempel versehen quittiert sind. Geht die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig auf dem angegeben Konto des Veranstalters ein, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Maßnahme/Veranstaltung. Es fallen dann weitere Gebühren an (siehe nachfolgende Regelungen „Rücktritt durch Teilnehmer/in“).
 

Rücktritt:

Bei einer Abmeldung des Teilnehmers werden, falls keine Ersatzperson durch diesen gestellt wird, die die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Maßnahme/Veranstaltung erfüllt, folgende Rücktrittsgebühren fällig:
• ab dem 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr,
• ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Teilnahmegebühr,
• ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen 100 % der Teilnahmegebühr.
Die Abmeldung muss schriftlich, per Post (Eingangsstempel beim Veranstalter), per Fax oder per E-Mail an die angegebene Anmeldeadresse erfolgen.
Sollte der Veranstalter die Bildungsmaßnahme/Veranstaltung absagen, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren nach Abzug der Kosten des Veranstalters zurückerstattet. Diese Regelung umfasst nicht die Teilnehmer-Rücktrittgebühren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bei Absage oder Änderung einer Bildungsmaßnahme/Veranstaltung bestehen nicht.
 

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder nicht durch den Veranstalter zu verantwortende außergewöhnliche Umstände eintreten (z. B. höhere Gewalt). Eine Benachrichtigung über die Absage durch den Veranstalter erfolgt bis zwei Wochen vor Kursbeginn, ausgenommen in besonderen Fällen höherer Gewalt.
 

Versicherungen

Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Für die Dauer der Veranstaltung sind alle Teilnehmer im Rahmen einer Unfall-, Haftpflicht- und Zusatzkrankenversicherung versichert. Der Veranstalter haftet nicht für selbstverschuldete Unfall- und Haftpflichtschäden.
 

Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters bleibt auf das Dreifache der Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden alleine wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 

Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Teilnahmebedingungen zur Folge.
 
 
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