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veröffentlicht am 24.08.2023
Bezuschussung von Übungsleitenden 2023
Nachreichung von Lizenzen und Änderungsmeldungen

In diesem Zwischenbescheid findet Ihr die von Euch gemeldeten Übungsleitenden sowie die uns vorliegenden Lizenzen mit den Gültigkeitsdaten. Sollten uns keine gültigen oder aber abgelaufene Lizenzen vorliegen, reicht uns die aktuellen Dokumente bis spätestens 15.09.2023 nach. Damit wir Eure gemeldeten Übungsleitenden bei der Bezuschussung berücksichtigen können, prüft bitte bereits vorab folgende Kriterien: Wurden für alle Übungsleitenden gültige Lizenzen vorgelegt? Bezuschussungsfähig sind a) Inhaber von gültigen DOSB-Lizenzen der Landessportbünde und der Verbände, b) staatlich geprüfte Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer sowie c) Sportstudenten, die bereits 6 Semester Sport absolviert haben. Haben sich Änderungen gegenüber der Antragstellung ergeben? a) Sind Übungsleitende ausgeschieden? b) Wurden Stunden reduziert bzw. werden von anderen Übungsleitenden übernommen? Da es sich bei der Förderung um eine personenbezogene Bezuschussung handelt, ist es notwendig, uns entsprechende Änderungen zeitnah zu melden. Habt Ihr Rückfragen? Dann schreibt uns eine E-Mail an uebungsleiterzuschuss@lsbh.de oder ruft uns unter 069 6789 555 an. Donnerstags sind wir sogar bis 20 Uhr für Euch erreichbar. |