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veröffentlicht am 13.12.2022
EINMALZAHLUNGEN IM DEZEMBER 2022 FÜR GAS UND FERNWÄRME
Strompreisbremse gilt auch für Vereine

Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden im Dezember beschlossen. Mit der
Soforthilfe setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ um. Die Einmalzahlung des Abschlags im Dezember 2022 für Gas oder Fernwärme durch den Bund gilt auch für Sportvereine ebenso wie die geplante Gas- und F
ernwärmebremse und die Strompreisbremse ab 2023.

ernwärmebremse und die Strompreisbremse ab 2023.
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