Jugendleiter/innen Card

Welche Vorteile bietet die Card?

Die „Jugendleiter/innen-Card“ soll ehrenamtliche Mitarbeiter/innen ausweisen und ihnen mehr Handlungsspielraum gegenüber Behörden, Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Konsulaten etc. verschaffen.

Zudem gibt es Vergünstigungen für Juleica-Inhaber/innen auf Länder- und Kreisebene sowie innerhalb einiger Kommunen. Aktuelle Informationen sind im Internet zu finden unter www.juleica.net.

Wer kann die Juleica beantragen?

Die Card ist in erster Linie für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt. Im Sport sind das Übungsleiter/innen, Jugendleiter/innen oder Betreuer/innen, die ehrenamtlich oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung Kinder- und Jugendgruppen betreuen sowie auch gewählte Personen, wie Jugendwarte und Jugendwartinnen, innen, Jugendleiter/innen, Jugendsprecher/innen.

Voraussetzung für den Erhalt der Card ist, ein Nachweis über pädagogische und rechtliche Grundkenntnisse im Umfang von 40 Zeitstunden (entspricht ca. 54 Unterrichtsstunden) oder eine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Verein, verbunden mit der Bestätigung des Vereins, dass ausreichende pädagogische und rechtliche Kenntnisse vorliegen. Im Sportbereich qualifizieren die Ausbildungen Grundausbildung Jugendleiter/in, ÜL-Lizenz Schwerpunkt Kinder und Jugendliche und Jugendgruppenhelfer/ innen I und II zum Erwerb der Juleica.

Der gültige Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (ein gültiger Nachweis ist in der Regel nicht älter als 2 Jahre). 

Die Card besitzt eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Nach Ablauf dieser Dauer ist eine

Neubeantragung möglich. Grundlage hierfür ist die Teilnahme an einem pädagogischen Fortbildungslehrgang.

Wie wird sie beantragt?

Zuständig für die Ausstellung und Aushändigung der Juleica sind die Kreisjugendämter und die

Jugendämter der kreisfreien Städte.

Der Antrag kann

a)   direkt beim Kreis eingereicht werden.

Das Formular (pdf-Format) kann aus dem Internet geladen werden (z.B. bei www.juleica.net, www.hessischer-jugendring.de, www.sportjugend-hessen.de) und ist bis einschließlich Feld 09 unbedingt maschinell auszufüllen. Die erforderlichen Anlagen sind beizulegen.

b)      über die Sportjugend Hessen eingereicht werden.

Bei Unklarheiten bezüglich des Status von Sportvereinen als „Freier Träger der Jugendarbeit“ empfiehlt sich eine Beantragung über die Sportjugend Hessen. Hierbei ist es ausreichend, folgendes Datenblatt auszufüllen und mit den Anlagen an die Sportjugend Hessen zu senden.

Die Sportjugend Hessen übernimmt das Ausfüllen des Antrages und das Weiterleiten an das ausstellende Jugendamt.

c)   Teilnehmer/innen unserer Ausbildungen beantragen die Card im Rahmen der Ausbildung.

Weitere Infos geben:

Gudrun Neher, Sportjugend Hessen, 0 69 6789 409, Brigitte Hafeneger, Tel. 0 69 6789 247
 
 
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