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veröffentlicht am 04.07.2022
Vereinsveranstaltungen und GEMA
Vereine als Veranstalter müssen sich wieder vermehrt mit dem Thema GEMA auseinandersetzen
Nachdem in diesem Jahr wieder weitestgehend uneingeschränkt Veranstaltungen aller Art von den Vereinen durchgeführt werden, müssen sich die als Veranstalter fungierenden Vereine auch wieder vermehrt mit dem Thema der GEMA-Pflicht auseinandersetzen.
Diverse Vereinsveranstaltungen sind bereits über den GEMA-Rahmenvertrag abgegolten und müssen daher auch nicht angemeldet werden.
Leider können nicht alle möglichen Musiknutzungen in diesen Pauschalvertrag übernommen werden, da dies den finanziellen Rahmen sprengen würde und die Mitgliedsbeiträge kaum mehr erschwinglich wären.
Zusätzlich zu dem Pauschalvertrag wird unseren Mitgliedsvereinen für die meldepflichtigen Musiknutzungen ein Rabatt von 20 % eingeräumt.
Auf unserem Vereinsberaterportal findet Ihr alles Wissenswerte zur GEMA, lest mehr hier »
Vereine, die Ihre Veranstaltung anmelden müssen, können dies direkt auf der Webseite der GEMA » erledigen.
Diverse Vereinsveranstaltungen sind bereits über den GEMA-Rahmenvertrag abgegolten und müssen daher auch nicht angemeldet werden.
Leider können nicht alle möglichen Musiknutzungen in diesen Pauschalvertrag übernommen werden, da dies den finanziellen Rahmen sprengen würde und die Mitgliedsbeiträge kaum mehr erschwinglich wären.
Zusätzlich zu dem Pauschalvertrag wird unseren Mitgliedsvereinen für die meldepflichtigen Musiknutzungen ein Rabatt von 20 % eingeräumt.
Auf unserem Vereinsberaterportal findet Ihr alles Wissenswerte zur GEMA, lest mehr hier »
Vereine, die Ihre Veranstaltung anmelden müssen, können dies direkt auf der Webseite der GEMA » erledigen.