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veröffentlicht am 18.08.2022
Übungsleiterbezuschussung: Versand der Zwischenbescheide
- Nachreichung von Lizenzen und Änderungsmeldungen -

In der 34. KW (22. – 28. August) erhaltet Ihr, wenn in diesem Jahr einen Antrag auf Bezuschussung für die Beschäftigung von Übungsleitern gestellt wurde, einen Zwischenbescheid zu Eurem Antrag. Hierin werden alle gemeldeten Übungsleiter sowie die jeweiligen Gültigkeitsdaten der uns vorliegenden Lizenzen aufgeführt. Die Nachreichung gültiger Lizenzen sowie Änderungsmeldungen in der Beschäftigung könnt Ihr noch bis zum 16.09.2022 vornehmen. Dieser Zwischenbescheid ist unser zusätzlicher Service für Euch. ![]() Damit wir Eure gemeldeten Übungsleiter bei der Bezuschussung berücksichtigen können, prüft bitte bereits vorab folgende Kriterien: Wurden für alle Übungsleiter gültige Lizenzen vorgelegt? Bezuschussungsfähig sind: a) Inhaber von gültigen DOSB-Lizenzen der Landessportbünde und der Verbände, b) staatlich geprüfte Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer sowie c) Sportstudenten, die bereits 6 Semester Sport absolviert haben. Haben sich Änderungen gegenüber der Antragstellung ergeben? Sind Übungsleiter ausgeschieden? Wurden Stunden reduziert bzw. werden von anderen Übungsleitern übernommen? Da es sich bei der Förderung um eine personenbezogene Bezuschussung handelt, ist es notwendig, uns entsprechende Änderungen zeitnah zu melden. Habt Ihr Rückfragen? Dann schreibt uns eine E-Mail an uebungsleiterzuschuss@lsbh.de oder ruft uns unter 069 6789 555 an. Donnerstags sind wir sogar bis 20 Uhr für Euch erreichbar. |