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veröffentlicht am 13.06.2019

Vereinszeitung

Steuerliche Behandlung - Ertrags- und umsatzsteuerliche Behandlung von Vereinszeitschriften

Vereinszeitung

 

Viele Sportvereine nutzen Vereinszeitschriften um über sportliche und organisatorische Vereinsaktivitäten zu informieren. Dies führt leider sehr oft zu Problemen mit der Finanzverwaltung, da den Vereinen der Umgang mit den ertragssteuerlichen und umsatzsteuerlichen gesetzlichen Vorschriften nicht bekannt ist.

Eine ertragssteuerliche Behandlung bezieht sich ausschließlich auf die Erlöse aus dem Verkauf der Zeitschriften. Der Inhalt der Zeitschrift regelt die Zuordnung der Einnahmen zum ideellen Tätigkeitsbereich oder zum Zweckbetrieb eines Vereins. Handelt es sich beim Inhalt nur um reine Mitgliederbetreuung, also einen Satzungszweck des Vereins, erfolgt die Zuordnung der Einnahmen zum ideellen Tätigkeitsbereich.
Die Einnahmen sind dem Zweckbetrieb des Vereins zuzuordnen, wenn der Mittelbindungsgrundsatz beachtet wurde, also im Inhalt ausschließlich über die sportlichen Aktivitäten berichtet wird.

Eine unentgeltliche Abgabe (ohne Einnahmen zu erzielen) mit, oder ohne Werbung, führt zu keinen steuerlichen Folgen. Der Aufwand für die Herstellung der Zeitschrift ist dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen, da der Verein nicht unternehmerisch tätig wird.

Vereinszeitschriften, die im Mitgliedsbeitrag enthalten sind, führen zu keinen Einnahmen beim Verein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vereinssatzung keine Trennung zwischen Mitgliedsbeitrag und Bezugsentgelt der Vereinszeitschrift enthält. Hier wird der Verein im Rahmen seiner satzungsmäßigen Erfüllung gegenüber den Vereinsmitgliedern tätig. Umsatzsteuerlich ist dieser Sachverhalt ebenfalls unerheblich, da das Gebot des Leistungsaustauschs nicht vorhanden ist.

Die Einnahmen aus dem Verkauf von Vereinszeitschriften mit Werbung, sind grundsätzlich dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Diese Einnahmen unterliegen sowohl der Körperschafts- als auch der Umsatzsteuer, wenn der Verein die Voraussetzungen zur Körperschafts- und Umsatzsteuerpflicht erfüllt. Ein erhöhter Mitgliedsbeitrag der in dem Bezug der Vereinszeitschrift begründet ist, kann zu einer Steuerpflicht führen, wenn die Mitglieder, die eine Vereinszeitschrift beziehen, einen höheren Mitgliedsbeitrag zahlen, als die Mitglieder ohne den Bezug einer Vereinszeitschrift.

Beinhalten die Vereinszeitschriften ausschließlich die sportlichen Aktivitäten und Erfolge des Vereins, sind die Voraussetzungen der Zuordnung der Einnahmen zum Zweckbetrieb erfüllt (BFH-Urteil vom 18.12.2002, Az.: I R 60/01).

Werbungen in Vereinszeitschriften sind grundsätzlich dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen und führen zu einer Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht. Der Umsatzsteuersatz beträgt 19%. Vorsteuerabzug ist möglich, sofern der Verein umsatzsteuerpflichtig ist.

Quelle: Edgar Oberländer, Vorsitzender des Landesausschusses Recht, Steuern und Versicherung (LA-RSV)

 
 
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