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veröffentlicht am 04.09.2019

Beschäftigung von Übungsleitern

Bezuschussung 2019

Beschäftigung von Übungsleitern

 

 

Nachreichung von Lizenzen möglich und nötig

Der Versand der Zwischenbescheide für die Übungsleiterbezuschussung im Jahr 2019 erfolgt in der 35. KW. Mit diesem Zwischenbescheid werden die Vereine nochmals über die gemeldeten Übungsleiter und über die uns vorliegenden Gültigkeitsdaten informiert und gebeten, Änderungsmeldungen und Lizenzverlängerungen bis zum 20.09.2019 nachzureichen. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich drauf hin, dass dieser Zwischenbescheid als zusätzlicher Service für die Vereine zu sehen ist. Nach den Vorgaben sind die Vereine verpflichtet den lsb h über Änderungen gegenüber der Antragstellung sofort zu informieren und Kopien verlängerter Lizenzen bereits bei Antragstellung (bis spätestens 31.03.2019) vorzulegen.
Bei Einreichung der verlängerten Lizenzen nach dem 20.09.2019 kann der jeweilige Übungsleiter bei der Bezuschussung leider nicht mehr berücksichtigt werden. Deshalb empfehlen wir bereits jetzt folgende Kriterien zu prüfen und zu berücksichtigen:

1. Sind für alle Übungsleiter gültige Lizenzen vorgelegt worden?
Bezuschussungsfähig sind,
a) Inhaber von gültigen DOSB-Lizenzen der Landessportbünde und der Verbände,
b) staatlich geprüfte Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer sowie
c) Sportstudenten, die bereits 6 Semester Sport absolviert haben.

2. Haben sich Änderungen gegenüber der Antragstellung ergeben, sind Übungsleiter ausgeschieden oder fallen Stunden weg bzw. werden von anderen Übungsleitern übernommen?
Bitte teilen Sie entsprechende Änderungen dem lsb h sofort mit, da es sich bei der Förderung um eine personenbezogene Bezuschussung handelt.

Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder per Mail beratend zur Verfügung. Donnerstags erreichen Sie uns sogar bis 20.00 Uhr.

Kontakt: Ralph Hoffmeister, E-Mail: rhoffmeister(at)lsbh.de, Tel., 069/6789-318, Fax 069/6789-303

 
 
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