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veröffentlicht am 16.03.2020
Außerschulische Nutzung der Schulgebäude
Außerschulische Nutzung
Die außerschulische Nutzung der Schulgebäude (VHS, Musikschulen, Vereine, etc.) ist ab sofort untersagt.
Die öffentlichen Gebäude des Kreises bleiben für Dritte vorerst bis zum Ende der Osterferien geschlossen.
Die außerschulische Nutzung der Schulgebäude (VHS, Musikschulen, Vereine, etc.) ist ab sofort untersagt.
Die öffentlichen Gebäude des Kreises bleiben für Dritte vorerst bis zum Ende der Osterferien geschlossen.