« zurück zur Übersicht
veröffentlicht am 31.03.2022

Sportvereine im Betrüger-Visier

Was Betrügern alles so einfällt

Sportvereine im Betrüger-Visier


Die Überweisung sieht echt aus, so täuschend echt, dass sie die Volksbank arglos ausführt. Die Betrüger haben sich die Unterschrift von der Homepage des Sportvereins kopiert, wo der Präsident die Satzung unterschrieben hat. Diese Unterschrift setzen die Ganoven unter einen Überweisungsträger, wohlgemerkt einen aus Papier, und werfen ihn am Ort des Vereins in den Briefkasten der Hausbank.
Die Kontodaten haben sie von den ebenfalls auf der Homepage stehenden Mitgliedsanträgen. Als Verwendungszweck ist eine Rechnungsnummer angegeben, der Betrag ist krumm, das fällt weniger auf.
5935 Euro verlassen so das Konto des Vereins und landen bei dem alternativen Zahlungsdienstleister Wise, von wo aus das Geld auf Nimmerwiedersehen irgendwo im Ausland verschwinden soll. Der Fall ist
so kürzlich in einer hessischen Gemeinde vorgefallen, nicht zum ersten Mal, wie Berichte anderer Sportvereine und Aussagen der Polizei belegen.
Anzeige wegen Betrug stellen – Rücküberweisung fordern Zum Glück des Vereins haben Präsident
und Kassenwart das Konto täglich im Blick, so ist die Überweisung aufgefallen. Die Hausbank forderte eine Anzeige bei der Polizei wegen Überweisungsbetrug und Unterschriftsfälschung, was zwei Stunden
in Anspruch nahm. Mit dieser Anzeige gelang es der Frankfurter Volksbank sodann, die Empfängerbank, hier den Zahlungsdienstleister Wise, zur Rücküberweisung des Betrags zu veranlassen. Schnelligkeit
ist alles, die Rücküberweisung gelang, bevor das Geld von dem Empfängerkonto weiterüberwiesen oder abgehoben wurde. Wahrscheinlich hätte dann die Bank gehaftet, doch wer will sich auf so etwas
verlassen?
Nach Rücksprache mit Polizei und Bank tätigt der Verein Überweisungen nur noch online mit Zwei-Faktor-Authentifizierung. Die Bank sei jedoch, heißt es von dort, rechtlich verpflichtet, auch weiterhin Überweisungen auf Papier anzunehmen. Die Mitarbeiter seien informiert, dass grundsätzlich Überweisungen nur noch online ausgeführt werden sollen. Ob das stets gelingen wird, etwa in Urlaubszeiten, ist natürlich nicht vollständig sicherzustellen. Es kann deshalb nur gewarnt werden: Keine Unterschriften auf Homepages. Und auch am Vereinsgelände sollten keine unterschriebenen Formulare, Platzordnungen oder Ähnliches aushängen. Und was für Vereine gilt, gilt für Geschäfte, Restaurants oder andere Betriebe gleichermaßen.
Holger Appel (08.03.2021)
© Alle Rechte vorbehalten.
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt.

 
 
 
Facebook Account RSS News Feed