« zurück zur Übersichtveröffentlicht am 03.09.2025
VEREINSMANAGEMENT
Überprüfung der Corona-Soforthilfen bei Sportvereinen

Bund und Land wollten u.a. auch gemeinnützigen Sportvereinen helfen, denen durch die Corona-Pandemie ein existenzbedrohender finanzieller Engpass drohte. Die Höhe der jeweiligen Unterstützung wurde auf Basis eines prognostizierten Liquiditätsengpasses berechnet.
Nun hat das in Hessen für die Soforthilfen zuständige Regierungspräsidium Kassel zu klären, ob die Hilfen damals gerechtfertigt waren oder eine Rückzahlung erfolgen muss. In diesem Kontext hat das Regierungspräsidium Kassel per E-Mail auch betroffene Sportvereine angeschrieben.
Es ist sicher unglücklich, dass der Versand der E-Mails ausgerechnet in der Ferienzeit erfolgt ist. Begründet wurde dies mit den zeitlichen Prüfvorgaben durch den Bund. Daher sind die angeschriebenen Vereine gut beraten, ggf. das Angebot einer Fristverlängerung in Anspruch zu nehmen.
Die Mitwirkung an diesem Rückmeldeverfahren ist für alle aufgeforderten Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger verpflichtend. Erfolgt keine entsprechende Rückmeldung, wird die Soforthilfe vollumfänglich zurückgefordert. Antragsteller haben bei der damaligen Antragstellung zugestimmt, dass im Falle einer Überkompensation die Rückzahlung der Soforthilfe erfolgt. Grundsätzlich ist es u.a. möglich, eine Ratenzahlung zu beantragen, sofern eine Rückzahlung unumgänglich ist.
Die Rückmeldung erfolgt ausschließlich online über den im Anschreiben zur Rückmeldung personalisierten Link (ggf. QR-Code) sowie die Anmeldedaten (Nutzerkennung und PIN). Die Rückmeldung über das Online-Portal muss grundsätzlich bis zu dem im Schreiben genannten Termin erfolgen. Eine Rückmeldung ist nur dann nicht notwendig, wenn der Verein den erhaltenen Betrag in voller Höhe zurückzahlt oder bereits zurückgezahlt hat.
Bei inhaltlichen Fragen empfehlen wir, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um mögliche Fehler im Verfahren zu vermeiden.
Weitere Informationen zum Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen sind der Pressemitteilung » des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vom 26.08.2025 zu entnehmen.
Das Regierungspräsidium Kassel stellt eine ausführliche FAQ-Liste » zum Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen online bereit.
Stand:02. September 2025 |
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