« zurück zur Übersichtveröffentlicht am 11.09.2025
VEREINSMANAGEMENT
Personenzuschüsse: Das solltet Ihr wissen

- DOSB-Lizenz ab Stufe C
Wir benötigen beide Seiten der DOSB-Lizenzen damit wir diese Eurer beantragten Person korrekt zuordnen können. Lizenzkärtchen oder die früheren Lizenzklappkarten mit Bild können wir leider nicht akzeptieren.
- Lizenzkarten Fußball
Da im Fußballbereich ausschließlich Lizenzkarten ausgestellt werden, werden diese als Nachweis von uns akzeptiert. Bitte beachtet, dass neben der Lizenzkarte auch die zugehörige Ausbildungsurkunde eingereicht wird.
- Sportlehrer
Wir bezuschussen die Beschäftigung von Absolventen eines sportwissenschaftlichen Studiums oder eines Studiums für das Lehramt an einer staatlichen Universität. Sollte die Bezuschussung erstmalig für Euren Verein erfolgen, ladet bitte das Abschlusszeugnis im Antragsprozess hoch.
- Zertifikate
Zertifikate (z.B. Yoga oder Zumba), Teilnahmebestätigungen oder Trainerlizenzen anderer Institutionen, die nicht nach DOSB-Richtlinien ausbilden, können wir bei der Personenbezuschussung leider nicht berücksichtigen.
Sollten Euch Lizenzen bereits vorliegen, ladet diese bitte erst im Antragsprozess hoch. Der Antragszeitraum für die Personenbezuschussung 2025 startet voraussichtlich Mitte November diesen Jahres und endet am 31. Januar 2026. Unsere Förderrichtlinien findet Ihr auf unserer Website
Solltet Ihr Rückfragen haben, meldet Euch gerne bei uns unter 069 6789 555 Donnerstags könnt Ihr uns bis 20.00 Uhr erreichen.
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