Vorstand
Finanzen und Sportförderung
Der lsb h gewährt in Zusammenarbeit mit dem Sportkreis Hochtaunus seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.
Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen, Förderungsprogramme, Förderung für Baumaßnahmen, Förderung für langlebige Sportgeräte, gibt es in der Geschäftsstelle des Sportkreises.
Ansprechpartner
Renzo Sechi
Stellvertretender Vorsitzender Finanzen
Telefon: 06172 74354
Mobil: 0151 54813500
E - Mail : finanzen@sk-ht.de
Informationen für die Gewährung von Zuschüssen
Der lsb h und der Sportkreis Hochtaunus gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.
Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind:
- die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren; für die Übungsleiter/innen-, Jugendleiter/innen- und Vereinsmanager/innen-Förderung gilt diese Frist nicht
- die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden
- der Nachweis der Gemeinnützigkeit
- die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein
- die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein
- die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein
- die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages
Die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen!
Förderungsprogramme
- Beschäftigung von Übungsleitern/innen
- Beschäftigung von Jugendleitern/innen
- Beschäftigung von Vereinsmanager/innen
- Durchführung von Baumaßnahmen
- Sanierung und Modernisierung
- Ökologische Maßnahmen
- Neubau und Erweiterung
- Beleuchtungsanlagen - Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
- Sondermaßnahmen
- Förderung durch die Sportjugend
- Energiemaßnahmen
- Förderungen durch das Land Hessen
Verfahren
Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt.
Die Vereine erhalten einen Bewilligungsbescheid, aus dem der Förderungszweck und die Höhe des Zuschusses hervorgehen.
Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen.
Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen.
Fördermöglichkeiten lsbh
Fördermöglichkeiten Land Hessen