« zurück zur Übersicht
veröffentlicht am 19.01.2023

Vereinsmanagement - Wissenswertes zum Thema Ehrungen

Für welche Tätigkeiten können Ehrungen beantragt werden?

Vereinsmanagement - Wissenswertes zum Thema Ehrungen

Es kann keine Ehrung für eine Person aus einem Nachbarverein oder Nachbarsportkreis beantragt werden. Ebenso wenig für Personen aus einem Förderverein, der für einen Mitgliedsverein gegründet wurde, aber selbst kein Mitglied im lsb h ist. Für Vorstandstätigkeiten in Spielgemeinschaften, die auch keine eigenständigen lsb h-Mitglieder sind, können keine Ehrungen ausgestellt werden. 
Personen, welche ein Entgelt vom Verein erhalten, können keine lsb h-Ehrung erhalten (zumeist: Übungsleiter, Vereinsmanager, Schiedsrichter, Geschäftsführer, etc.). 

Wann muss die Ehrung eingereicht werden?
Die vollständigen Ehrungsanträge sind rechtzeitig zu stellen, dass sie - nach dem Einreichungsweg über den Sportkreis - mindestens 4 Wochen vor dem Verleihungstermin im Geschäftsbereich Vereinsmanagement vorliegen. 
Die Ehrungsanträge für die Ehrennadel in Silber und Gold müssen von unserem Präsidium in einer der regelmäßig stattfindenden Präsidiumssitzungen befürwortet werden. Es ist sinnvoll, diesen eine noch längere Vorlaufzeit zu geben, da die Sitzungen einmal im Monat stattfinden. 

Wo finde ich die Ehrungsordnung und die Ehrungsanträge?
Die Ehrungsordnung und die Ehrungsanträge, sowie weitere Hinweise, findet Ihr in unserem Vereinsberaterportal.

Gerne könnt Ihr Euch für Rückfragen zum Thema Ehrungen an Sabine Salzmann unter 069 6789 445 oder ssalzmann@lsbh.de wenden.
 
 
Facebook Account RSS News Feed